Neue Coronaschutzverordnung
Liebe Mitglieder,
laut der Coronaschutzverordnung vom 04.12.2021 gilt beim Sport die 2 G Regelung:
Wir sind zu folgender Kontrolle verpflichtet:
Neben dem jeweiligen Immunitätsnachweis ist auch verpflichtend ein Identitätsnachweis zu kontrollieren.
- Die Kontrolle hat unabhängig von der Art der Veranstaltungen und Angebote bei Zutritt stattzufinden. Abweichungen (z.B. die Kontrolle durch Übungsleitungen in der Halle nach dem Umziehen) sind nur auf der Grundlage eines dokumentierten und nachprüfbaren Kontrollkonzeptes zulässig.
Der TV hat ein Kontrollkonzept erarbeitet. Das bedeutet, dass Ihr bitte zum Training Eure Impfnachweise (auf dem Handy ist ausreichend) und Eure Personalausweise dabei habt, falls eine Kontrolle durch das Ordnungsamt stattfindet. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen. Deshalb müssen wir leider jeden nach Hause schicken, der nicht beide Nachweise griffbereit hat.
Sportliche Grüße
Der Vorstand





